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Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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1. Anmeldung, Reisebestätigung
1.1 Reisevertrag Mit Ihrer Reisebestätigung bieten Sie dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages nach Maßgabe der Ihnen bekannten Reisebeschreibung verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, telefonisch oder über elektronische Medien (Internet, E-Mail etc.) vorgenommen werden. Der Reisevertrag wird dann für den Reiseveranstalter verbindlich, wenn er Ihnen die Buchung und den Reisepreis schriftlich bestätigt (Reisebestätigung).
1.2 Haftung für Mitreisende Die Reiseanmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
2. Bezahlung Bei Aushändigung der Reisebestätigung leisten Sie eine Anzahlung in Höhe von 20 von Hundert pro Person. Der restliche Reisepreis wird spätestens 21 Tage vor Anreise fällig.
2.1 Folgen nicht rechtzeitiger Zahlung Wenn der Reisepreis nicht bis zum Reiseantritt vollständig bezahlt ist, wird der Reisevertrag durch den Reiseveranstalter aufgelöst. In diesem Fall kann der Reiseveranstalter dann als Entschädigung Stornogebühren gem. Ziffer 5.2. dieser Bedingungen verlangen, falls nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt.
3. Leistungen, Preise Aus den Leistungsbeschreibungen auf unserer Website und aus den Angaben in der Reisebestätigung können Sie entnehmen, welche Leistungen vertraglich vereinbart sind. Wir behalten uns vor, vor Vertragsabschluss einzelne Reiseleistungen zu ändern. Über diese Änderung wird der Gast selbstverständlich vor der Buchung informiert.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1 Änderung von Reiseleistungen Der Reiseveranstalter behält sich Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem Inhalt des abgeschlossenen Reisevertrages vor, soweit diese nach Vertragsabschluss notwendig werden, nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Bei, laut Reisebeschreibung, nicht ausreichender Teilnehmerzahl, kann sich der Reisepreis erhöhen bzw. die Veranstaltung ersatzlos gestrichen werden. Der bis zur Bekanntgabe der Annullierung bezahlte Reisepreis wird vollends zurückerstattet. Über Änderungen dieser Art wird der Reisende bis spätestens 21 Tage vor Reisebeginn informiert. Im Falle einer Leistungsänderung die sich dem unmittelbaren Einfluss des Reiseveranstalters bzw. den beauftragten Personen entzieht (Wetter, Streik, Vandalismus, Diebstahl, etc) übernimmt der Reiseveranstalter keine Haftung und keine Gewähr, Leistungen jeglicher Art zu wiederholen oder deren Entfall in irgendeiner Weise zu entschädigen.
4.2 Preisänderungen Der Reiseveranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise aus sachlich berechtigten erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen (z. B. bei der Erhöhung von Gebühren und Steuern) in dem Umfang zu ändern, den die sachlichen Gründe rechtfertigen, wenn zwischen dem Zugang der Reisebestätigung beim Gast und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen. Gleiches gilt wie in 4.1. Beschrieben für eine nicht der Ausschreibung entsprechende Mindestteilnehmerzahl. Sollte eine derartige Preiserhöhung erforderlich werden, so verpflichten wir uns, Sie spätestens 21 Tage vor Reiseantritt darüber zu informieren. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht mehr zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, ohne die Bezahlung von Stornogebühren vom Reisevertrag zurückzutreten. Dieses Rücktrittsrecht kann allerdings nur unverzüglich gegenüber dem Reiseveranstalter ausgeübt werden.
5. Rücktritt durch den Urlaubsgast 5.1 Rücktritt vor Reisebeginn Vor Reisebeginn können Sie jederzeit von dem abgeschlossenen Reisevertrag zurücktreten. Für die Höhe der pauschalen Rücktrittsgebühren ist der Zeitpunkt des Zuganges der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter maßgeblich. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen.
5.2 Stornogebühren Wenn Sie zurücktreten oder wenn Sie die Reise aus Gründen nicht antreten oder abbrechen, die der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat, so kann der Veranstalter angemessenen Ersatz für seine Aufwendungen und den entgangenen Gewinn verlangen. Dabei sind ersparte Aufwendungen und anderweitige Verwendung der Reiseleistung zu berücksichtigen. Ihnen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt bzw. Abbruch der Reise keine oder geringere Kosten entstanden sind.
Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsentschädigung beträgt pro Person bei Rücktritt • bis 28 Tage vor Reisebeginn 30 % des Pauschalpreises • bis 15 Tage vor Reisebeginn 45 % des Pauschalreisepreises • bis 7 Tage vor Reisebeginn 65 % des Pauschalreisepreises • ab 6 Tage vor Reiseantritt 80 % des Pauschalreisepreises
Unabhängig von der Höhe des Reisepreises und dem Rücktrittstermin betragen die Stornogebühren mindestens 10 pro Person.
5.3 Ersatzreisender Bis zum Reisebeginn können Sie als Urlaubsgast verlangen, dass ein Dritter in Ihre Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Hierzu bedarf es einer Mitteilung an den Reiseveranstalter.
6. Gewährleistung 6.1 Minderung des Reisepreises Falls der Reiseveranstalter Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbringt, so können Sie nach der Rückkehr von der Reise eine Herabsetzung des Reisepreises verlangen, wenn Sie es nicht schuldhaft unterlassen haben, den Mangel anzuzeigen.
6.2 Mängelanzeige Unterlässt es ein Urlaubsgast schuldhaft, einen Mangel unverzüglich anzuzeigen, so droht der Verlust sämtlicher Ansprüche.
7 Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung 7.1 Anmeldefrist Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche des Urlaubsgastes sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise direkt gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Dies sollte im eigenen Interesse schriftlich geschehen. Nach Ablauf der einmonatigen Frist kann der Urlaubsgast Ansprüche nur dann noch geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war.
7.2 Verjährung Ansprüche des Urlaubsgastes verjähren in sechs Wochen. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Urlaubsgast solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.
8 Reiserücktrittsversicherung Wir empfehlen im eigenen Interesse bei der Buchung der Reise den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Ein Formular liegt Ihrer Buchung bei.
9 Allgemeines 9.1 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Dies gilt auch für die vorliegenden Reisebedingungen.
9.2 Gerichtsstand Gerichtsstand ist München.
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